Kur in Polen
Seit dem 1. Mai 2004 können Kurleistungen auch in Polen in Anspruch genommen werden...
Die EU-Osterweiterung bietet neue Möglichkeiten im Gesundheitsbereich.
Seit dem 1. Mai 2004 können Gesundheitsleistungen auch in Polen
in Anspruch genommen werden. Bei ambulanter Kur lässt sich so
unter Umständen Geld sparen. Aufgrund der niedrigeren Kosten für
die Behandlung, aber auch für Unterkunft und Verpflegung kann
diese Kur in Polen für deutsche Versicherte attraktiv sein.
Für Unterbringung, Verpflegung und Fahrt zahlt die Kasse eine Pauschale
von bis zu 13 Euro pro Tag. Der Patient leistet eine einmalige Zuzahlung
für die Kur - Verordnung. Je verordnetes Heilmittel zahlt er 10 Prozent
selbst, höchstens jedoch 10 und mindestens 5 Euro. Da in Polen
zurzeit noch keine Verträge bestehen, muss der Versicherte die Kosten
zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei seiner Krankenkasse
einreichen. Durch die Kassen ist je nach Satzung ein Verwaltungskostenabschlag
von bis zu 7,5 Prozent von den Kosten abzuziehen.
Den Patienten steht die Wahl des Kurortes frei. Die vorherige Beantragung
der Kur ist nicht nötig, da die Leistungen tariflich festgelegt
sind. Die Kasse zahlt ein Tagegeld, mit dem man Anwendungen, Ärzte
bzw. Unterkunft bezahlen kann. Abgerechnet wird am Ende des Kururlaubs,
eine vorherige Bewilligung ist nicht nötig. Bei den meisten Kassen
ist eine ambulante Kur alle zwei bis vier Jahre möglich. Da die Tarife
und Leistungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie bei der Planung
eines Kururlaubs auf jeden Fall eine vorherige Rücksprache mit der Versicherung
halten.